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  • Kostenfreie Listung der Sterbefälle
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  • Nebst Traueranzeige noch eine weitere,
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  • Viele kostenlose Infos rund um die letzte Lebensphase

Es liegt keine Gemeinnützigkeit nach § 52 bis §54 AO vor. Daher sind auch keine steuerlich absetzbaren Spendenbescheinigungen möglich. Den eigentlichen Erhalt Ihrer Zuwendung quittieren wir Ihnen aber gerne.